Bildung und Teilhabe
Nachhilfe mit staatlicher Förderung
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanziert kostenlose Nachhilfe, wenn das schulische Angebot nicht ausreicht, um das Lernziel zu erreichen.
Voraussetzungen:
- Ihre Kinder (bis 25 Jahre) besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhalten keine Ausbildungsvergütung.
- Sie beziehen Bürgergeld/Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG.
- Eine schriftliche Bestätigung der Schule oder der Fachlehrkräfte ist erforderlich, dass die Nachhilfe nötig ist.
So funktioniert die Beantragung:
- Holen Sie eine Schulbescheinigung ein, in der von der Schule bzw. den Lehrkräften bestätigt wird, dass Lernförderung benötigt wird.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ein - dem Jobcenter oder der Stadt Coburg.
- Warten Sie auf den Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheids
- Melden Sie Ihr Kind mit dem Bewilligungsbescheid bei uns zur Nachhilfe an - wir rechnen dann direkt mit der zuständigen Behörde ab.

