Bildung und Teilhabe

Nachhilfe mit staatlicher Förderung

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanziert kostenlose Nachhilfe, wenn das schulische Angebot nicht ausreicht, um das Lernziel zu erreichen.

Voraussetzungen:

  • Ihre Kinder (bis 25 Jahre) besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhalten keine Ausbildungsvergütung.
  • Sie beziehen Bürgergeld/Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG.
  • Eine schriftliche Bestätigung der Schule oder der Fachlehrkräfte ist erforderlich, dass die Nachhilfe nötig ist.

So funktioniert die Beantragung:

  • Holen Sie eine Schulbescheinigung ein, in der von der Schule bzw. den Lehrkräften bestätigt wird, dass Lernförderung benötigt wird.
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ein - dem Jobcenter oder der Stadt Coburg.
  • Warten Sie auf den Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheids
  • Melden Sie Ihr Kind mit dem Bewilligungsbescheid bei uns zur Nachhilfe an - wir rechnen dann direkt mit der zuständigen Behörde ab.
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